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Erdwärme-Zeitung.de | 29. März 2024

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EnEV 2014: Sole/Wasser-Wärmepumpen schneiden laut Musterrechnung am besten ab

EnEV 2014: Sole/Wasser-Wärmepumpen schneiden laut Musterrechnung am besten ab

Seit dem 1. Mai gilt die EnEV 2014: Sole/Wasser-Wärmepumpen schneiden laut Musterrechnung des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V. im Vergleich zu Öl- oder Gas-Brennwert-Heizung mit solarer Trinkwassererwärmung am besten ab (Bestnote A+, siehe Grafik Musterrechnung). Durch den Einbau einer Wärmepumpe können Bauherren die strengeren Vorgaben ohne zusätzliche Baukosten erfüllen. Wärmepumpen, die gemäß der aktuell gültigen EnEV errichtet wurden, erfüllen schon heute problemlos die Vorgaben, die ab 2016 gelten.

Seit dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Diese legt fest, wie viel Heizenergie ein neu errichtetes Gebäude maximal verbrauchen darf.

04_Grafik_EnEV-Novelle_01_Quelle_Bundesverband_Waermepumpe_ev_2014

Zum Vergrößern anklicken – Quelle Bundesverband Wärmepumpe e.V.: Eine Musterrechnung des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V. auf Grundlage eines EnEV-Standard-Einfamilienhauses zeigt, dass Gas- oder Öl-Brennwert-Heizungen in Kombination mit einer Solarthermieanlage für die Trinkwassererwärmung die ab 2016 gültigen EnEV-Vorgaben um etwa 25 Prozent verfehlen. Hingegen erfüllen Häuser mit Wärmepumpen, die gemäß der aktuell gültigen EnEV errichtet wurden, problemlos schon heute die Vorgaben, die ab 2016 gelten.

Schrittweise verschärft der Gesetzgeber darin die primärenergetischen Vorgaben für Neubauten. Spätestens, wenn ab Januar 2016 die zweite Stufe der Verordnung greift, führt kein Weg an stärkerer Dämmung der Gebäudehülle oder einer besonders sparsamen Heizungsanlage vorbei.

Durch den Einbau einer Wärmepumpe können Bauherren die strengeren Vorgaben ohne zusätzliche Baukosten erfüllen. Wer dagegen weiter auf fossile Heiztechniken setzt, wird gezwungen sein, deutlich mehr Geld in die Abdichtung der Gebäudehülle und zusätzliche Haustechnik zu investieren, zeigt eine Musterrechnung des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e. V..

BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski erklärt: „Da die Verordnung technologieoffen gestaltet ist, dürfen Bauherren selber entscheiden, wie sie die verschärften Standards erfüllen. Wer auf eine elektrische Wärmepumpe setzt, profitiert davon, dass im Zuge der EnEV-Novelle auch der Primärenergiefaktor für Strom abgesenkt wird. So erfüllen Häuser mit Wärmepumpe problemlos schon heute die primärenergetischen Vorgaben, die ab 2016 gelten.“

Dies belegt eine Musterrechnung des BWP auf Grundlage eines EnEV-Standard-Einfamilienhauses. Ebenso wird ersichtlich, dass das gleiche Haus mit der heute oft verbauten Kombination aus Brennwertkessel und solar- thermischer Trinkwassererwärmung die ab 2016 gültigen Vorgaben um etwa 25 Prozent verfehlen wird.

„Wer im Neubau weiter auf fossile Heiztechniken setzt, muss zusätzliche Ausgaben kalkulieren, um die Vorgaben der EnEV 2016 zu erfüllen“, kommentiert Stawiarski. Nicht nur die Solarthermieanlage müsse dann so ausgelegt werden, dass sie auch die Heizung unterstütze. Zusätzlich müsse mindestens auch eine Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung installiert werden, um einen solchen Neubau auch 2016 noch EnEV-konform zu bekommen.

Der Primärenergiebedarf zählt

Mit der EnEV-Novelle hat die Bundesregierung auch die Basis für die Berechnung des Primärenergiebedarfs von Häusern mit Wärmepumpen überarbeitet. Diese Gebäude schneiden künftig deutlich besser ab, da der Primärenergiefaktor für Strom – den Wärmepumpen benötigen, um Wärme aus der Außenluft, dem Erdboden oder dem Grundwasser zum Heizen nutzbar zu machen – gesenkt wurde.

Der Primärenergiefaktor wird herangezogen, um auch die Energieverluste bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers in die Berechnung des Primärenergiebedarfs einfließen zu lassen. Ein leicht abgesenkter Faktor gilt ab Inkrafttreten der Novelle. Zum 1. Januar 2016 wird der Primärenergiefaktor ein weiteres Mal abgesenkt.

Karl-Heinz Stawiarski zeigt sich darüber erleichtert: „Mit der Absenkung des Primärenergiefaktors auf 2,0 ab 2016 passt der Gesetzgeber die rechnerische Größe endlich den realen Begebenheiten an. Schließlich werden Wärmepumpen mit jedem Windpark und jedem Quadratmeter Photovoltaik, der ans Netz geht immer „grüner“. Dadurch reduziert sich der Primärenergiebedarf von Häusern mit elektrischen Wärmepumpe von ganz allein. “

Effizienzklassen für Immobilien

Mit der EnEV-Novelle gewinnen auch die Energieausweise für Gebäude an Bedeutung. Zusätzlich zur Einstufung anhand einer Farbskala von Grün (niedriger Energiebedarf) bis Rot (hoher Energiebedarf) werden Gebäude künftig auch in Energieklassen eingestuft, die von A+ bis H reichen. Nach Berechnungen des Bundesverbands Wärmepumpe erhält ein Niedrigenergiehaus (KfW-Effizienzhaus 70) mit Sole/Wasser-Wärmepumpe die Bestnote A+, jedoch das gleiche Haus mit Gasbrennwertkessel und Solarthermieanlage für die Trinkwarmwassererwärmung lediglich die Note C.

Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis bereits bei der Besichtigung und die Kennwerte auch in Immobilienanzeigen angegeben. Pressemitteilung 30.04.2014 Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V

Video – Bohrarbeiten für Erdwärme im Gebäudebestand

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