Gebäudebestand – Förderung von effizienten Wärmepumpen
Der Umbau einer bestehenden Heizungsanlage auf eine moderne und effiziente Wärmepumpenanlage kann unter bestimmten Bedingungen vom Staat gefördert werden. Zuschüsse erhalten Sie für die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden. In Nichtwohngebäuden reicht es aus, die Raumbeheizung mit einer effizienten Wärmepumpe zu realisieren.
Für Wasser/Wasser – und Sole/Wasser Wärmepumpen wird bis zu einer Leistung von 10 KW ein Betrag von pauschal 2800 Euro gezahlt. Für jedes weitere KW erhalten Sie bis zu einer Leistung von 20 KW zusätzlich 120 Euro und 100 Euro bis zu einer Anlagenleistung bis 100KW. Wird zusätzlich ein Pufferspeicher mit einer Größe von mindestens 30 Liter je KW eingebaut, erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro. Ein Kombinations- und Effizienzbonus kann die Basisförderung erhöhen.
Es werden nur effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert. Förderfähig sind Sole/Wasser- und Wasser/Wasser Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl, auch JAZ genannt, von mindestens 3,8 in Wohngebäuden und mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 in Nichtwohngebäuden. Die Jahresarbeitszahl errechnet sich aus der eingesetzten Antriebsenergie (z.B. Strom) für die Wärmepumpe und der gewonnen Energie an Wärme, betrachtet über einen Zeitraum von einem Jahr (Beispielrechnung: eingesetzter Strom 1000 KW/h gewonnene Wärmeenergie 4000 KW/h ergibt eine Jahresarbeitszahl von 4).
Hinweis: Die Jahresarbeitszahl wird von sehr vielen Faktoren beeinflusst. Sehr hohe Jahresarbeitszahlen werden gerade im Gebäudebestand nur mit einem bestens aufeinander abgestimmten Gesamtkonzept aus Wärmequelle, Wärmepumpe und Wärmeabgabe erreicht. Eine gute Wärmequelle (Bohrmeter) und geringe Vorlauftemperaturen (Fussbodenheizung z.B. 35 Grad Celsius) sind eine wichtige Vorraussetzungen für hohe Jahresarbeitszahlen. Können geringe Vorlauftemperaturen auf der Heizungsseite nicht erreicht werden sollte die Wärmequellentemperatur optimiert werden. Die Wärmequellentemperatur kann mit geeigneter Software simuliert und dann praktisch optimiert werden.
Als Bestandsgebäude gelten Gebäude, für die vor dem 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt wurde und bereits vor diesem Datum über eine Heizungsanlage verfügten.
Erforderlich sind der Einbau von Messeinrichtungen für die Antriebsenergie (z.B. Stromzähler) und für die gewonnene Energie (Wärmemengenzähler). Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist erforderlich.
Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen müssen den Antrag 6 Monate nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage stellen. Für Firmen und alle nicht genannten muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen erhalten Sie auf der Webseite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html
Silvio Klenner für Erdwärme-Zeitung.de 2014
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